Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)  

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Webseiten

Mitarbeiterin von Rheinwunder sitzt mit Notizbuch am Besprechungstisch.
Rheinwunder-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein zentrales Gesetz zur Förderung der Barrierefreiheit in Deutschland. Das im Juni 2025 in Kraft getretene Gesetz zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglicher zu machen. In unserem Online-Marketing-Lexikon erfahren Sie, was das BFSG regelt, wer betroffen ist und wie Sie Ihr Unternehmen anpassen können. Die Online-Marketing-Agentur Rheinwunder unterstützt Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Ihrer Webseite.

BFSG 2025 für Webseiten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 setzt in Bezug auf Webseiten die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale bzw. elektronische Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) um. Ziel ist es, digitale Hindernisse zu reduzieren, indem Webseiten, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet werden. Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft und verpflichtet Unternehmen, Barrierefreiheit systematisch umzusetzen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Übergangsfrist bis 2025?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sah eine Übergangsfrist vor, die Unternehmen Zeit gab, ihre Produkte und Dienstleistungen an die neuen Anforderungen anzupassen. Diese Frist endete am 28. Juni 2025. Seit diesem Datum sind die Regelungen verbindlich. Unternehmen, die noch nicht gehandelt haben, sollten jetzt Maßnahmen ergreifen, da eine verspätete Umsetzung rechtliche Konsequenzen und Wettbewerbsnachteile mit sich bringen kann.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG richtet sich vor allem an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für den europäischen Markt anbieten. Besonders betroffen sind:

  • Digitale Angebote wie Websites, Apps und Software
  • Dienstleistungssektoren wie Banken, E-Commerce, Telekommunikation und Verkehr
  • Produktanbieter, z. B. für Computer, Bankautomaten oder elektronische Kommunikationsgeräte

Auch kleine und mittelständische Unternehmen können vom BFSG betroffen sein, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte in relevanten Bereichen anbieten.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten ab 2025?

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Unternehmen dazu, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Nutzer:innen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – zugänglich sein müssen. Webseiten müssen den Anforderungen der WCAG auf mindestens Level AA entsprechen. Dies betrifft Aspekte wie:

  • Lesbarkeit: Inhalte müssen klar strukturiert und verständlich dargestellt sein, ergänzt durch ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
  • Navigierbarkeit: Webseiten sollten eine intuitive Menüführung und eine barrierefreie Suchfunktion bieten, damit alle User:innen problemlos die gewünschten Informationen finden können.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen der Webseite müssen auch ohne Maus, z. B. über die Tastatur oder assistive Technologien, vollständig nutzbar sein.

So müssen im Zuge des BFSG Webseiten über Alternativtexte für Bilder, klare Strukturierungen und Kontraste sowie eine nutzerfreundliche Tastaturnavigation verfügen. Unternehmen, die sich mit ihrer Webseite nicht an die Vorgaben halten, drohen Strafen und rechtliche Konsequenzen.

Das Gesetz richtet sich dabei nicht nur an große Unternehmen, sondern auch an Webseiten von KMU, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für den europäischen Markt anbieten. Insbesondere Webseiten, die Dienstleistungen wie E-Commerce, Kundenportale oder digitale Beratungsangebote bereitstellen, müssen ihre Barrierefreiheit prüfen und gegebenenfalls optimieren.

Wissenswertes zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Shops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat für Online-Shops besondere Bedeutung, da diese oft zentrale Anlaufstellen für Kundinnen und Kunden sind. Seit 2025 müssen Online-Shops barrierefrei gestaltet sein, damit alle User:innen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – Zugang zu Online-Produkten und -Dienstleistungen haben.

Die wichtigsten Punkte zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zusammengefasst:

  1. Pflicht zur barrierefreien Produktdarstellung
    Produktbeschreibungen, Bilder und Videos müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Zum Beispiel durch Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos.
  2. Barrierefreier Checkout-Prozess
    Der gesamte Kaufprozess – von der Produktauswahl über den Warenkorb bis zur Bezahlung – muss barrierefrei nutzbar sein. Das schließt eine klare Navigation, eine einfache Bedienung per Tastatur und Screenreader-Kompatibilität ein.
  3. Recht auf barrierefreien Zugang
    User:innen können seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Rechte auf Barrierefreiheit geltend machen. Beschwerden und rechtliche Schritte gegen Online-Shops, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind möglich.
  4. Chancen für mehr Umsatz
    Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, neue Zielgruppen zu erschließen. Menschen mit Behinderungen sowie ältere Kund:innen schätzen barrierefreie Lösungen.
  5. Barrierefreiheit als SEO-Faktor
    Barrierefreie Webseiten bieten oft bessere Nutzererfahrungen. Online-Shops, die barrierefrei sind, können durch die Suchmaschinenoptimierung einer besseren Sichtbarkeit in den Suchergebnissen profitieren.

Als SEO-Agentur berücksichtigen wir bei der Erstellung und Optimierung von Webseiteninhalten auch Aspekte der Barrierefreiheit.

Was können Unternehmen tun, um das BFSG umzusetzen?

Unternehmen sollten zügig handeln, um mit ihrer Webseite den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden. Dazu gehören:

  1. Analyse der Barrierefreiheit: Identifizieren Sie Schwachstellen in Ihren Produkten und Dienstleistungen.
  2. Optimierung digitaler Angebote: Stellen Sie sicher, dass Websites und Apps den Standards der Barrierefreiheit entsprechen, z. B. durch die WCAG 2.1-Richtlinien.
  3. Schulungen für Mitarbeiter:innen: Sensibilisieren Sie Ihr Team für Barrierefreiheit.
  4. Langfristige Integration: Entwickeln Sie Strategien, um Barrierefreiheit in allen Prozessen nachhaltig zu verankern.

Wie unterstützt Rheinwunder Sie beim Thema Barrierefreiheit?

Rheinwunder bietet Serviceleistungen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Dazu gehören:

  • Barrierefreie Website-Erstellung: Wir gestalten Ihre Website gemäß den WCAG 2.1-Richtlinien.
  • SEO für barrierefreie Inhalte: Unsere SEO-Strategien verbessern die Sichtbarkeit Ihrer barrierefreien Angebote.
  • Content-Strategie und -Umsetzung: Wir optimieren Ihre Inhalte für digitale Barrierefreiheit.
  • Beratung und Schulung: Wir helfen Ihnen, Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu integrieren.

Jetzt handeln und Barrierefreiheit umsetzen

Erfüllen Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und machen Sie Ihre Webseite fit für die Zukunft. Rheinwunder unterstützt Sie im Rahmen eines Barrierefreiheits-Audits bei der Analyse, Optimierung und nachhaltigen Integration von Barrierefreiheit in Ihre digitalen Angebote. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Projekt erfolgreich umsetzen können.

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