Die Barrierefreiheit von Webseiten ist seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind Unternehmen, die bestimmte im Gesetz aufgezählte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zum Beispiel Online-Shops, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste oder E-Books. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.
Doch auch für Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche Pflicht fallen, lohnt sich eine barrierefreie Webseite: Google bevorzugt nutzerfreundliche, strukturierte Seiten, die für alle zugänglich sind. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern schafft auch die Voraussetzung für bessere Google-Rankings, eine höhere Nutzerzufriedenheit und eine größere Zielgruppe.
Eine barrierefreie Webseite verbessert die User Experience und macht Ihre Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich. Mit unserem Audit & Test zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite analysieren wir gezielt, welche Optimierungen notwendig sind, und begleiten Sie bei der Umsetzung.