Sicherstellung des Datenschutzes mit Analytics bei Rheinwunder
Vor allem im EU-Gebiet und vorzugsweise in Deutschland wird Google mit Datenschutz in einem Atemzug genannt. Da kommen zum Teil recht abenteuerliche Befürchtungen besonders im Analytics-Kontext auf. Und das ist auch durchaus verständlich, weil niemand will, dass die eigenen Daten wie beispielsweise Nutzermenge und Umsatz publik werden.
Zu allersten muss man sagen: Google hält sich bei Analytics hundertprozentig an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das liegt darin begründet, dass die Mitbewerber nicht schlafen und besonders Firmen wie Google und Co. vom Datenschutz mit Argusaugen beobachtet werden. Es ist also eine unbegründete Sorge.
Dennoch sind weitere Aspekte, wo Webseitenbetreiber durchaus Unterstützung brauchen. Und da springt Rheinwunder gerne mit Beratung und Umsetzungsbegleitung ein.
- Was ist der richtige Cookielayer für mich?
- Erfüllt der den Datenschutz und sehe ich dennoch die maximal möglichen Daten?
- Wo gibt es Optimierungen?
- Wo sind die gefährlichen Grauzonen.
Selbstverständlich übernehmen wir auch im Datenschutzkontext keine Rechtsberatung. Da können wir Sie allenfalls an gute Partner vermitteln, wobei Ihr Rechtsbeistand das sicher noch besser kann. Dennoch ist unser Erfahrungsschatz sehr groß, sodass wir Ihnen als starker Partner bei der datenschutzgerechten Umsetzung Ihrer Trackingstrategie beiseite stehen können.
Rheinwunder kommt auf seine Kunden auch in Fällen von Erweiterung der gesetzlichen Bestimmungen etc. proaktiv zu und gibt weitere Handlungsempfehlungen. Damit sollte, wenn Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, sichergestellt sein, dass sie sich immer auf der sicheren Seite bewegen.