Rheinwunder GmbH bietet Online-Marketing-Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt) sowie Softwareprodukte (nachfolgend „Software“ genannt) an, darunter KI-gestützte Tools. Diese Softwareprodukte können als eigenständige Dienstleistungen oder in Kombination mit anderen Leistungen genutzt werden. Die Nutzung dieser Dienstleistungen und Software erfolgt auf Basis der nachfolgenden Bedingungen.

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Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit
- Geistiges Eigentum und Schadenersatz
- Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist und hiermit Rheinwunder GmbH berechtigt, alle Kunden-Logos, Marken- und Website-Bilder nutzen zu können, die als notwendig für die Erbringung der Dienstleistungen und zusätzlichen Leistungen von Rheinwunder GmbH erachtet werden.
- Der Kunde ist verantwortlich, Rheinwunder GmbH in Bezug auf den Zugang zu und der Nutzung der Inhalte, Marken und anderen Aspekte der Website schad- und klaglos zu halten.
- Verpflichtungen des Kunden
- Der Kunde erkennt an, dass Rheinwunder GmbH keine Fachkenntnis im Geschäftsbereich des Kunden hat und es obliegt dem Kunden, Rheinwunder GmbH auf jegliche Besonderheiten und Eigenschaften in Bezug auf sein Tätigkeitsfeld hinzuweisen, die Rheinwunder GmbH bei der Durchführung der Dienstleistungen hilfreich sein können.
- Der Kunde willigt ein, Rheinwunder GmbH Zugriff zu den relevanten Accounts, welche notwendig zur Erbringung der Leistung sind, für die Dauer dieses Abkommens zu gewähren (z. B. Google Search Console, Google Ads, Bing Ads, Facebook Ads, AWIN, Belboon).
- Rheinwunder GmbH Pflichten
- Rheinwunder GmbH verpflichtet sich, alle Informationen über die Website des Kunden und das Geschäft streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zu offenbaren, unabhängig davon, ob diese Informationen ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, außer wenn diese Informationen bereits öffentlich zugänglich sind.
- Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung des Angebotes und endet mit Lieferung der gebuchten Leistungen.
- Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen.
- Rheinwunder GmbH kann diese Vereinbarung jederzeit sofort schriftlich kündigen, wenn die Website Inhalte enthält, die illegal, pornographisch, rassistisch, beleidigend oder wahrscheinlich Anstoß erregend sind oder der Reputation von Rheinwunder GmbH schädigen.
- Nutzung der Softwareprodukte
- Rheinwunder GmbH gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht an der Software für die Dauer der Vertragslaufzeit.
- Die Nutzung der Software ist ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden gestattet. Eine Weitergabe, der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung an Dritte ist untersagt.
- Rheinwunder GmbH behält sich das Recht vor, Softwarefunktionen und -inhalte jederzeit zu ändern, zu verbessern oder einzustellen.
- Haftung für Software und KI-generierte Inhalte
- Die von der Software generierten Inhalte (z. B. Alt-Texte oder Produktbeschreibungen) basieren auf KI-Algorithmen und dienen lediglich als Hilfestellung. Rheinwunder GmbH übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Konformität der generierten Texte.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle generierten Inhalte vor der Verwendung auf rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
- Rheinwunder GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung der Software oder deren Ergebnisse entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Datenschutz bei Software-Nutzung
- Die Nutzung der Software kann die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern. In diesem Fall erfolgt die Datenverarbeitung durch die KI-gestützte Software oder externe KI-Dienste. Der Kunde erkennt an, dass die Kontrolle über diese Datenverarbeitung nicht in der alleinigen Verantwortung der Rheinwunder GmbH liegt.
- Details hierzu sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
- Personal
- Keine Partei wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei, im Verlauf der Vereinbarung oder für ein Jahr danach einen Berater oder Mitarbeiter der anderen Partei abwerben, ihm ein Stellenangebot machen oder ihn einstellen.
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel hat die säumige Vertragspartei der anderen eine Summe in Höhe von 6 Monatsgehältern des aktuellen Satzes des jeweiligen Mitarbeiters oder Beraters einschließlich Sachleistungen zu zahlen.
- Zahlungskonditionen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe können geltend gemacht werden.
- Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Banküberweisung, PayPal oder SEPA-Lastschrift.
- Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie Verzugszinsen anfallen.
- Vorauszahlungen oder Teilzahlungen können insbesondere bei Erstbestellungen oder hohen Auftragswerten verlangt werden.